E-Rechnung an den Bund in Österreich: Vom Mac per CIUS-AT-GOV
Worum es geht
Seit 1. Jänner 2014 verlangt die österreichische Bundesverwaltung E-Rechnungen für alle Aufträge ab dem Bund. Papier oder PDF werden im B2G-Bereich nicht mehr akzeptiert. Die rechtliche Basis ist das IKT-Konsolidierungsgesetz, konkret die E-Rechnung-an-den-Bund-Verordnung (auch ER>B genannt).
Eingereicht wird strukturierte XML-Information im Format Peppol BIS Billing 3.0 mit der österreichischen Spezifikation CIUS-AT-GOV. Sie hat das ältere ebInterface-Format als Vorgabe für den Bund abgelöst. GrandTotal generiert die XML auf Knopfdruck.
Wer ist betroffen?
- Lieferanten des Bundes: Wer an Bundesministerien, nachgeordnete Bundesbehörden oder ausgegliederte Bundesgesellschaften liefert, muss elektronisch fakturieren.
- Nicht betroffen: Aufträge an Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger oder die Stadt Wien als Selbstverwaltungskörper. Die haben jeweils eigene Vorgaben, oft auch Peppol-basiert.
- Mindestbetrag: Es gibt keinen — auch eine 50-Euro-Rechnung an den Bund braucht das E-Rechnungs-Format.
Vier Einreichungswege
Die XML-Datei aus GrandTotal lässt sich auf vier verschiedenen Wegen an den Bund übergeben. Die Wahl hängt davon ab, wie oft Sie fakturieren und wie integriert Ihre Buchhaltung schon ist.
- Manuelle Erfassung am Portal: Für gelegentliche Lieferanten — die Rechnungsdaten werden direkt in das Webformular von e-rechnung.gv.at eingetragen. Kein XML-Export nötig, aber zeitaufwendig.
- Upload der XML-Datei: GrandTotal generiert die Datei, Sie laden sie im USP (Unternehmensserviceportal) hoch. Pragmatisch und ohne weitere Infrastruktur.
- Web Service: Direktanbindung über eine SOAP-API zum USP. Für Unternehmen mit vielen Rechnungen — erfordert Setup, läuft danach automatisch.
- PEPPOL Access Point: Über das europäische PEPPOL-Netzwerk zustellen. GrandTotal exportiert das Format, ein PEPPOL-Provider übernimmt die Zustellung. Funktioniert auch für andere EU-Behörden.
Pflichtangaben auf der E-Rechnung
Damit eine E-Rechnung an den Bund verarbeitet werden kann, müssen einige Felder zwingend ausgefüllt sein. GrandTotal nimmt sie automatisch aus den Stammdaten, sofern dort sauber gepflegt:
- Auftragsreferenz (Order Reference) der Bundesstelle — bekommen Sie mit dem Auftrag mitgeteilt. Ohne diese Referenz wird die Rechnung abgelehnt.
- Lieferantennummer — wird einmalig im USP angelegt.
- UID-Nummer Lieferant und Empfänger.
- Bankverbindung (IBAN, BIC) für die Überweisung.
- Strukturierte Steuerangaben nach USt-Sätzen (20 %, 13 %, 10 % oder Steuerbefreiung).
Setup in GrandTotal
Für die E-Rechnungs-Erzeugung müssen die XL-Edition oder ein E-Rechnungs-fähiger Tarif vorhanden sein. Danach:
- Unter Einstellungen / E-Rechnung das gewünschte Format wählen — Peppol BIS / CIUS-AT-GOV für die meisten Bundesstellen.
- Bei jedem Bundeskunden im Kontakt-Datensatz die Auftragsreferenz hinterlegen. GrandTotal übernimmt sie automatisch in die Rechnungs-XML.
- Beim Erstellen der Rechnung die Option Als E-Rechnung exportieren wählen — die XML-Datei wird zusätzlich zum PDF erzeugt.
Auf einen Blick
Pflicht seit
1. Jänner 2014 für alle Bundesaufträge
Format
Peppol BIS Billing 3.0 mit CIUS-AT-GOV
Einreichungswege
Webformular, XML-Upload, Web Service oder PEPPOL Access Point
Portal
e-rechnung.gv.at (Unternehmensserviceportal USP)
Nicht für
Länder, Gemeinden, Sozialversicherung — eigene Regeln