Kleinunternehmerregelung in Deutschland: Rechnungen ohne Umsatzsteuer
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG befreit in Deutschland kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer. Das bedeutet: Sie müssen keine Mehrwertsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.
Voraussetzungen:
- Umsatz im Vorjahr maximal 22.000€
- Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000€
Schritt 1: Steuern
Öffnen Sie Einstellungen/Steuern und setzen Sie alle Artikelgruppen auf "Steuerfrei". Damit wird keine Umsatzsteuer mehr auf Ihre Artikel berechnet.
Schritt 2: Pflichtangabe
Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung einen Hinweis auf die Steuerbefreiung anbringen. Öffnen Sie Einstellungen/Rechnungen und fügen Sie bei den Bedingungen eine dieser Formulierungen ein:
- "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet"
- "Kleinunternehmer gemäß §19 UStG"
- "Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG"
Wichtig zu wissen
- Kein Vorsteuerabzug: Sie können keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen geltend machen
- Optional: Sie können freiwillig auf die Regelung verzichten und regulär Umsatzsteuer ausweisen
- 5-Jahres-Bindung: Ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet Sie für mindestens 5 Jahre
- Im EU-Ausland: Bei Geschäften ins EU-Ausland gelten besondere Regeln
Vorteile
Weniger Bürokratie
Keine Umsatzsteuervoranmeldung nötig
Einfachere Preise
Netto = Brutto, keine MwSt-Berechnung
Zwei einfache Schritte
Steuern auf steuerfrei, Hinweistext einfügen
Einmal einrichten
Gilt dann für alle Dokumente