Heilpraktiker-Rechnung nach GebüH – mit Ziffern aus dem Katalog
Worum es geht
Ob PKV, Beihilfe oder Zusatzversicherung: Erstattet wird nur, was formal stimmt – GebüH-Ziffer je Leistung, Einzelbetrag, Behandlungsdatum und eine nachvollziehbare Diagnose. Jede zurückgewiesene Rechnung bedeutet Rückfragen Ihrer Patientinnen und Patienten und Nacharbeit im Büro.
Mit GrandTotal hinterlegen Sie Ihre Leistungen ein einziges Mal mit Ziffer und Honorarsatz – danach entstehen erstattungsfähige Rechnungen beim Tippen. Das gilt für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit Vollzulassung genauso wie für Heilpraktiker für Psychotherapie und sektorale Heilpraktiker (z. B. Physiotherapie).
Einmalige Einrichtung: Leistungen in den Katalog
Legen Sie jede Leistung als Artikel im Katalog an – mit der GebüH-Ziffer als Artikelnummer und Ihrem Honorarsatz innerhalb des üblichen Rahmens:
| Artikel | Artikelnummer (= GebüH-Ziffer) | Honorar |
|---|---|---|
| Eingehende Untersuchung | 1 | 20,50 € |
| Homöopathische Erstanamnese | 2a | 41,00 € |
| Akupunktur inkl. Pulsdiagnostik | 21.1 | 26,00 € |
| Großmassage | 20.5 | 18,00 € |
Ziffer und Datum aufs Papier: Platzhalter im Layout
Damit GebüH-Ziffer und Behandlungsdatum auf der gedruckten Rechnung erscheinen, fügen Sie im Layout-Editor die Platzhalter «Artikelnummer» und «Datum» in die Positionszeile ein – einmalig, danach stehen beide bei jeder Leistung:
Rechnung schreiben wie immer
Beim Erfassen einer Position tippen Sie den Anfang des Leistungsnamens – GrandTotal schlägt den Artikel aus Ihrem Katalog vor und übernimmt Honorar und Ziffer automatisch. Jeder Einzelbetrag ist ausgewiesen.
Jede Position trägt ihr eigenes Behandlungsdatum – so fassen Sie mehrere Sitzungen auf einer Sammelrechnung zusammen, ohne dass die Zuordnung für die Versicherung verloren geht.
Die Diagnose gehört auf die Rechnung
Ohne nachvollziehbare Diagnose – von vielen Versicherern als ICD-10-Code gewünscht – wird nicht erstattet. In GrandTotal setzen Sie die Diagnose in die Einleitung der Rechnung, wo sie deutlich über den Positionen steht.
Bei laufenden Behandlungen lohnt es sich, die Diagnose in den Notizen des Patienten zu hinterlegen – so ist sie bei der nächsten Rechnung sofort zur Hand.
Umsatzsteuer: in der Regel keine
Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei – Ihre Rechnung weist dann keine Mehrwertsteuer aus, sondern einen kurzen Hinweis auf die Steuerbefreiung. In GrandTotal legen Sie das einmal als Steuerregel fest.
Verkaufen Sie daneben Präparate oder Produkte, bleiben diese normal steuerpflichtig – GrandTotal führt beide Arten von Positionen sauber getrennt auf derselben Rechnung.
Auf einen Blick
GebüH-Ziffer = Artikelnummer
Einmal im Katalog hinterlegt, kommt die Ziffer mit jedem Autocomplete-Vorschlag mit.
Behandlungsdatum je Position
Mehrere Sitzungen auf einer Sammelrechnung, jede mit eigenem Datum.
Diagnose in der Einleitung
Gut sichtbar über den Positionen – wie es die Versicherer erwarten.
Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG
Heilbehandlungen ohne Umsatzsteuer, Produktverkauf getrennt davon.
Auch für HP Psychotherapie
Gleicher Ablauf für Voll-, Psychotherapie- und sektorale Erlaubnis.