Kleinunternehmer in Österreich: Neue 55.000-Euro-Grenze ab 2025
Was hat sich 2025 geändert?
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde die österreichische Kleinunternehmer-Regelung deutlich angehoben. Statt der bisherigen 35.000 Euro liegt die Umsatzgrenze seit 1. Jänner 2025 bei 55.000 Euro Netto-Jahresumsatz. Die Regelung steht in § 6 Abs 1 Z 27 UStG.
Wer unter dieser Grenze bleibt, weist auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und muss auch keine an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen.
Wichtig zur neuen Toleranzgrenze: Wer einmalig bis zu 10 % über die 55.000 Euro hinausgeht, bleibt für das laufende Jahr noch Kleinunternehmer. Erst beim Überschreiten der 10 %-Toleranz greift die Umsatzsteuerpflicht sofort.
Schritt 1: Steuern auf steuerfrei
Öffnen Sie in GrandTotal Einstellungen / Steuern und setzen Sie alle relevanten Artikelgruppen auf Steuerfrei. Damit erscheint auf Rechnungen und Angeboten keine Umsatzsteuer mehr — Netto entspricht Brutto.
Schritt 2: Pflichthinweis auf Rechnung
Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung auf die Befreiung hinweisen. In GrandTotal unter Einstellungen / Rechnungen bei den Bedingungen eine der folgenden Formulierungen einfügen:
- „Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmer)."
- „Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs 1 Z 27 UStG, daher keine Umsatzsteuer."
Wichtig zu wissen
- Kein Vorsteuerabzug: Aus Eingangsrechnungen (z. B. Mac, Software, Büromaterial) lässt sich keine Vorsteuer holen. Bei größeren Anschaffungen kann der reguläre Weg günstiger sein.
- Verzicht möglich: Wer freiwillig regulär versteuern will, kann beim Finanzamt eine Verzichtserklärung (Option zur Regelbesteuerung) abgeben. Diese bindet für mindestens fünf Jahre.
- Grenzüberschreitung: Sobald die 10 %-Toleranzgrenze gerissen wird, gelten die Folge-Umsätze sofort als umsatzsteuerpflichtig. Rechnungen ab diesem Punkt brauchen den USt-Ausweis.
- Grenzüberschreitendes Geschäft: Für Leistungen ins EU-Ausland und an Unternehmen außerhalb Österreichs gelten Reverse-Charge- und Sondervorschriften. Diese sind unabhängig von der Kleinunternehmer-Regelung.
- UID-Nummer: Kleinunternehmer brauchen keine UID, können aber auf Antrag eine bekommen — sinnvoll bei B2B-Kunden im EU-Ausland.
Was tun, wenn man die Grenze überschreitet?
Sobald Sie über die 55.000 Euro plus 10 %-Toleranz hinaus verrechnen, werden Sie regulär umsatzsteuerpflichtig. Praktisch heißt das:
- In GrandTotal Einstellungen / Steuern die Artikelgruppen wieder auf die regulären USt-Sätze (20 %, 13 %, 10 %) zurückstellen.
- Den Kleinunternehmer-Pflichthinweis in den Rechnungsbedingungen entfernen.
- Bei der WKO oder beim Finanzamt die Vergabe einer UID-Nummer beantragen, falls noch nicht vorhanden.
- Künftig monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) per FinanzOnline einreichen.
Auf einen Blick
Neue Grenze 2025
55.000 Euro Netto-Jahresumsatz statt bisher 35.000 Euro
Gesetzesgrundlage
§ 6 Abs 1 Z 27 UStG
Toleranzgrenze
10 % einmalige Überschreitung erlaubt
Pflichthinweis
Auf jeder Rechnung: „Umsatzsteuerbefreit gem. § 6 Abs 1 Z 27 UStG"
Kein Vorsteuerabzug
USt aus Eingangsrechnungen nicht erstattbar