Lohnkosten auf Handwerkerrechnungen separat ausweisen
Handwerksbetriebe müssen die Lohnkosten auf Rechnungen getrennt von Materialkosten ausweisen. Kunden können so bis zu 1.200€ jährlich nach §35a EStG von der Steuer absetzen. GrandTotal unterstützt diese Trennung mit speziellen Platzhaltern.
Warum getrennt ausweisen?
Kunden haben einen Rechtsanspruch auf die getrennte Ausweisung, da nur Arbeitskosten steuerlich absetzbar sind - Materialkosten nicht.
Absetzbar sind 20% von:
- Arbeitslohn
- Fahrtkosten
- Maschinenkosten
- Entsorgungskosten
Maximum: 6.000€ absetzbare Lohnkosten pro Jahr
Beispiel Rechnungsausweis
So sollte eine Handwerkerrechnung aussehen:
Materialkosten netto: 500,00€ Arbeitskosten netto: 680,00€ MwSt. 19%: 224,20€ Gesamtbetrag: 1.404,20€ Hinweis für Steuerabzug: Arbeitskosten inkl. MwSt: 809,20€
So geht's in GrandTotal XL
Ordnen Sie Ihre Artikel den entsprechenden Gruppen zu (z.B. "Arbeitskosten" und "Materialkosten"). Im Layout fügen Sie dann die Platzhalter über das Menü ein:
Dokument → Summe → Artikelgruppe.Arbeitskosten → Brutto
Dokument → Summe → Artikelgruppe.Materialkosten → Brutto
Diese summieren automatisch alle Positionen der jeweiligen Gruppe. Sie können zwischen Brutto, Netto und Steuern wählen.

Tipp bei hohen Beträgen
Arbeitskosten über 6.000€? Teilen Sie die Zahlung auf zwei Jahre auf für optimale Steuerersparnis.
Betroffen sind: Alle Betriebe, die haushaltsnahe Handwerkerleistungen erbringen. Ohne korrekte Ausweisung können Kunden die Zahlung verweigern (§273 BGB).