Reverse Charge bei Auslandsrechnungen: Einfach erklärt

Wer an Unternehmen im EU-Ausland Dienstleistungen verkauft, begegnet dem Reverse-Charge-Verfahren. Was kompliziert klingt, ist eigentlich eine praktische Regelung – wenn man die Grundprinzipien verstanden hat.

Was ist Reverse Charge?

Beim Reverse-Charge-Verfahren wird die Mehrwertsteuerpflicht vom Leistungserbringer auf den Leistungsempfänger übertragen. Sie stellen eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, Ihr Geschäftskunde im EU-Ausland führt die Mehrwertsteuer in seinem Land ab.

Das verhindert Doppelbesteuerung: Ihr französischer Kunde würde sonst österreichische oder deutsche Mehrwertsteuer zahlen, die er nicht als Vorsteuer abziehen kann.

Das Verfahren gilt bei B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU. Drei Voraussetzungen: Dienstleistung (keine Warenlieferung), Unternehmen mit gültiger USt-IdNr, anderes EU-Land.

Typische Fälle: Software-Entwicklung, Beratung, Design-Arbeit für Kunden in anderen EU-Ländern. Bei Privatpersonen, Warenlieferungen oder Nicht-EU-Kunden gilt Reverse Charge nicht.

USt-IdNr prüfen und Rechnung erstellen

Ohne gültige USt-IdNr funktioniert Reverse Charge nicht. Prüfen Sie die Nummer vor Rechnungsstellung:

USt-IdNr prüfen

Prüfen Sie eine EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über das VIES-System:

Format: Länderkürzel + Nummer (z.B. DE123456789)

GrandTotal speichert die USt-IdNr beim Kunden. Bei ungültiger Nummer weisen Sie die Umsatzsteuer Ihres eigenen Landes aus.

Auf der Rechnung: Keine Umsatzsteuer, beide USt-IdNr (Ihre und die des Kunden), Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".

In GrandTotal legen Sie unter Einstellungen/Zahlungen eine eigene Zahlungsart für Reverse-Charge-Kunden an. Den Hinweistext tragen Sie unter Einstellungen/Rechnungen in den "Bedingungen" dieser Zahlungsart ein – er erscheint dann automatisch auf jeder Rechnung.

Reverse Charge Einstellungen in GrandTotal

Häufige Fehler

USt-IdNr nicht geprüft oder ungültig verwendet. Reverse Charge bei Privatpersonen angewandt (haben keine USt-IdNr). Reverse-Charge-Hinweis auf der Rechnung vergessen.

Warensendungen mit Reverse Charge abgerechnet (gilt nur für Dienstleistungen). Eigene USt-IdNr nicht auf der Rechnung angegeben. Meldung an die Finanzbehörde vergessen.

Checkliste

Voraussetzungen prüfen

B2B-Dienstleistung, EU-Kunde, gültige USt-IdNr

USt-IdNr validieren

Online prüfen und dokumentieren

Auf der Rechnung

Beide USt-IdNr, kein MwSt-Ausweis, Reverse-Charge-Hinweis

Hinweistext

"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"

Dokumentation

Alle Prüfungen und Belege aufbewahren