Kleinunternehmerregelung in Deutschland: Rechnungen ohne Umsatzsteuer

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG befreit in Deutschland kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer. Das bedeutet: Sie müssen keine Mehrwertsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

Voraussetzungen:

  • Umsatz im Vorjahr maximal 22.000€
  • Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000€

Schritt 1: Steuern

Artikelgruppen auf Steuerfrei setzen

Öffnen Sie Einstellungen/Steuern und setzen Sie alle Artikelgruppen auf "Steuerfrei". Damit wird keine Umsatzsteuer mehr auf Ihre Artikel berechnet.

Schritt 2: Pflichtangabe

Hinweistext bei den Bedingungen einfügen

Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung einen Hinweis auf die Steuerbefreiung anbringen. Öffnen Sie Einstellungen/Rechnungen und fügen Sie bei den Bedingungen eine dieser Formulierungen ein:

  • "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet"
  • "Kleinunternehmer gemäß §19 UStG"
  • "Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG"

Wichtig zu wissen

  • Kein Vorsteuerabzug: Sie können keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen geltend machen
  • Optional: Sie können freiwillig auf die Regelung verzichten und regulär Umsatzsteuer ausweisen
  • 5-Jahres-Bindung: Ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet Sie für mindestens 5 Jahre
  • Im EU-Ausland: Bei Geschäften ins EU-Ausland gelten besondere Regeln

Vorteile

Weniger Bürokratie

Keine Umsatzsteuervoranmeldung nötig

Einfachere Preise

Netto = Brutto, keine MwSt-Berechnung

Zwei einfache Schritte

Steuern auf steuerfrei, Hinweistext einfügen

Einmal einrichten

Gilt dann für alle Dokumente