MWST-Abrechnung zum Saldosteuersatz aus GrandTotal

Worum es geht

GrandTotal erstellt die elektronische MWST-Abrechnung nach der Saldosteuersatzmethode im offiziellen Format eCH-0217 (V2.0.0). Das Ergebnis ist ein fertiger Ordner, den Sie im ESTV ePortal unter «MWST abrechnen» hochladen – ohne die Beträge von Hand in ein Formular zu übertragen.

GrandTotal wertet dazu Ihre Rechnungen und Gutschriften der gewählten Periode aus, rechnet Fremdwährungen automatisch in Franken um und füllt die richtigen Ziffern der Abrechnung.

Diese Funktion ist auf die Saldosteuersatzmethode beschränkt. Die effektive Abrechnungsmethode mit detailliertem Vorsteuerabzug wird nicht abgedeckt.

Die Saldosteuersatzmethode kurz erklärt

Die Saldosteuersatzmethode ist die vereinfachte Abrechnungsart für kleinere und mittlere Unternehmen. Sie fakturieren Ihren Kundinnen und Kunden die gesetzlichen Sätze (Normalsatz, reduzierter Satz, Sondersatz), liefern der ESTV aber nur einen tieferen Saldosteuersatz auf den Bruttoumsatz ab. Dieser Satz ist ein von der ESTV je nach Branche und Tätigkeit pauschal festgelegter Wert, der die Vorsteuer bereits abgilt. Die Sätze reichen von 0,1 % (warenlastige Branchen mit viel Vorsteuer) bis 6,8 % (reine Dienstleistungen mit wenig Vorsteuer).

Ein separater Vorsteuerabzug entfällt deshalb, und abgerechnet wird halbjährlich. Weil der Saldosteuersatz ein Branchenwert ist, hängt es von Ihren tatsächlichen Einkäufen ab, welche Methode sich lohnt.

Einrichtung in GrandTotal

Den für Sie gültigen Saldosteuersatz und die Branchen- bzw. Tätigkeitsnummer teilt Ihnen die ESTV zu. In den Einstellungen des Plugins hinterlegen Sie diese zwei Werte:

  • Saldosteuersatz – der von der ESTV zugeteilte Satz (höchstens zwei Nachkommastellen).
  • Tätigkeits-ID – die Branchennummer der ESTV (1 bis 5 Ziffern).

Ihr Firmenprofil benötigt ausserdem die UID (CHE plus 9 Ziffern) und einen Firmennamen. Abgerechnet wird wahlweise nach vereinbartem Entgelt (Rechnungsdatum) oder vereinnahmtem Entgelt (Zahlungsdatum).

Was beim Export entsteht

Über «Senden an» erzeugt GrandTotal einen Ordner mit allem, was Sie brauchen:

  • Ersteinreichung (.xml) – für die erstmalige Einreichung der Periode.
  • Korrekturabrechnung (.xml) – falls für die Periode bereits eine Abrechnung eingereicht wurde.
  • Anleitung (.txt) – Upload-Hinweise und sämtliche Beträge zur Kontrolle (Ziff. 200, 221, 230, steuerbarer Umsatz, geschuldete Steuer).
  • Kurse (.csv) – nur, wenn Fremdwährungen vorkommen.

Im ePortal laden Sie unter «MWST abrechnen» eine der beiden XML-Dateien hoch – je nachdem, ob es die erste Einreichung oder eine Korrektur ist.

Mehrere Saldosteuersätze

Betriebe mit zwei bewilligten Tätigkeiten können den Umsatz pro Artikelgruppe trennen. Tragen Sie dazu in die Notiz der Artikelgruppe einen Marker in der Form CHVAT:<Tätigkeits-ID>:<Saldosteuersatz> ein, zum Beispiel CHVAT:12345:6.8.

Artikelgruppen ohne Marker werden dem Standard aus den Einstellungen zugeordnet. So erscheint der Umsatz in der Abrechnung sauber je Tätigkeit und Satz aufgeteilt.

Fremdwährungen & Sonderfälle

Rechnungen in Fremdwährung rechnet GrandTotal automatisch mit den offiziellen Tageskursen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) um – pro Belegdatum, und im beigelegten CSV nachvollziehbar.

  • 0%-Positionen: ausländischer Empfänger → Leistungen im Ausland (Ziff. 221), inländisch → von der Steuer befreit (Ziff. 230).
  • Liechtenstein zählt als inländisches Steuergebiet.
  • Gutschriften werden mit dem Umsatz verrechnet.

Auf einen Blick

Format

eCH-0217 V2.0.0 (ESTV)

Methode

Saldosteuersatz auf den Bruttoumsatz

Upload

ESTV ePortal → «MWST abrechnen»

Fremdwährungen

Automatische Umrechnung zu den BAZG-Tageskursen

Voraussetzung

UID (CHE + 9 Ziffern) und Saldosteuersatz von der ESTV