E-Rechnungen in Belgien: PEPPOL ist jetzt Pflicht

Seit dem 1. Januar 2026 tauschen alle in Belgien mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen untereinander strukturierte elektronische Rechnungen aus. Strukturiert heißt: Die Rechnung geht direkt von Software zu Software. Eine PDF-Datei per E-Mail oder über ein Portal genügt im B2B-Bereich nicht mehr, Papier ebenso wenig. Die Toleranzfrist des FÖD Finanzen lief nur bis Ende März 2026.

Wer betroffen ist

Wer eine aktive belgische MwSt-Nummer hat, fällt unter die Pflicht – auch unter der Kleinunternehmerregelung (Jahresumsatz bis 25.000 Euro) und unter der Sonderregelung für Landwirte, dort zumindest für den Empfang. Nicht betroffen sind Unternehmen ohne feste Niederlassung in Belgien, selbst wenn sie dort für die Mehrwertsteuer registriert sind.

Ist eine der beiden Parteien nicht mehrwertsteuerpflichtig, greift die Pflicht für diese Geschäftsbeziehung nicht. Ob ein Geschäftspartner mehrwertsteuerpflichtig ist, zeigt die belgische Zentrale Datenbank der Unternehmen (KBO/BCE).

Keine Pflicht zum Senden

  • Unternehmen in Konkurs
  • Unternehmen mit ausschließlich nach Artikel 44 des MwSt-Gesetzbuchs befreiten Umsätzen
  • Unternehmen ohne feste Niederlassung in Belgien
  • Pauschalbesteuerte nach Artikel 56 (Regelung läuft spätestens am 1. Januar 2028 aus)

Keine Pflicht zum Empfangen

  • Unternehmen mit ausschließlich nach Artikel 44 befreiten Umsätzen
  • Unternehmen ohne feste Niederlassung in Belgien

Empfangen ist genauso Pflicht wie Senden

Auch wer ausschließlich an Privatkunden fakturiert, muss strukturierte Rechnungen seiner Lieferanten entgegennehmen können: Ausgangsrechnungen an Privatkunden sind ausgenommen, der Eingang nicht. GrandTotal ruft die Peppol-Inbox von recommand.eu und e-invoice.be automatisch ab – wie Eingangsrechnungen in die Übersicht kommen, steht im eigenen Beitrag.

Peppol BIS ist der Standard

Versendet wird über das Peppol-Netzwerk, im Format Peppol BIS. Ein anderes Format ist nur zulässig, wenn beide Parteien sich darauf verständigen und es der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Die Verwaltung empfiehlt, eine solche Abweichung schriftlich festzuhalten.

Adressiert wird über die Peppol-ID. Bei belgischen Empfängern ist das in der Regel die MwSt-Nummer im Schema 9925 – dann genügt es, die MwSt-Nummer beim Kunden zu hinterlegen.

Rechnungen an öffentliche Auftraggeber

Für Aufträge der öffentlichen Hand gilt die elektronische Rechnung schon länger: seit dem 1. März 2024, in der Regel ab einem Auftragswert von 3.000 Euro, bei föderalen Auftraggebern auch darunter. Gelaufen ist das immer schon über Peppol – die Behörden empfangen die Rechnungen über die föderale Plattform Mercurius, und die B2B-Pflicht nutzt dieselbe Infrastruktur. Wie andere Mitgliedstaaten vorgehen, zeigt die Übersicht zur E-Rechnungspflicht in Europa.

GrandTotal und die belgischen Peppol-Dienste

In GrandTotal steht eine Integration für belgische PEPPOL-Dienste zur Verfügung. Unterstützt werden e-invoice.be und recommand.eu. Damit können Mac-Nutzer Rechnungen direkt aus der macOS-Anwendung senden – ohne manuelle Zwischenschritte.

Die Integration steht in GrandTotal L & XL zur Verfügung. Zusätzlich wird ein aktives Konto bei e-invoice.be oder recommand.eu benötigt.

So funktioniert's

  • Beim Kunden PEPPOL via e-invoice.be oder PEPPOL via recommand.eu wählen
  • In den Einstellungen rechts vom Menu die Zugangsdaten eintragen (einmalig):
    • e-invoice.be: API-Key
    • recommand.eu: API Key und API Secret
  • Wenn die PEPPOL-ID mit 9925 beginnt, reicht es die Mehrwertsteuer Nummer beim Kunden einzutragen. Ansonsten trägt man diese bei Peppol-ID ein
  • Optional kann in den Einstellungen festgelegt werden, dass die Rechnung als PDF-Anhang mitgesendet wird
  • Rechnungen direkt aus GrandTotal senden
e-invoice.be Einstellungen in GrandTotal

Preise der PEPPOL-Dienste

Beide Dienste bieten unterschiedliche Preismodelle an (Stand Mai 2026):

e-invoice.be

Pro Plan: €0,25 pro Rechnung (Pakete ab €350)

Enterprise Plan: €0,18 pro Rechnung mit Mengenrabatten

Pay-per-Invoice-Modell ohne langfristige Verträge

120% steuerlich absetzbar nach belgischem Steuerrecht

recommand.eu

Free Plan: 25 Dokumente/Monat kostenlos, dann €0,30/Dokument

Starter: €29/Monat (200 Dokumente inkl., dann €0,20/Dokument)

Professional: €99/Monat (1.000 Dokumente inkl., dann €0,10/Dokument)

Enterprise: Individuelle Preise (unbegrenzte Dokumente)

Ebenfalls 120% steuerlich absetzbar

Kostenrechner

Vergleichen Sie die Kosten beider Dienste für Ihr Rechnungsvolumen:

0 750 1.500
e-invoice.be
Pro Plan
€25

€0,25 pro Rechnung

Enterprise Plan
Auf Anfrage

Mit Mengenrabatten

recommand.eu
Free
€0

25 inkl., dann €0,30

Starter
€29

200 inkl., dann €0,20

Professional
€99

1.000 inkl., dann €0,10

Enterprise
Auf Anfrage

Unbegrenzt

SuperPDP: Französischer PEPPOL Access Point

SuperPDP ist ein französischer PEPPOL Access Point, der auch belgische Kunden bedient. Die Integration in GrandTotal ist als Beta in L & XL verfügbar.

Für PEPPOL-Anbieter: Sie bieten PEPPOL-Dienste an und möchten in GrandTotal integriert werden? Kontaktieren Sie uns über die Support-Seite.

Gilt die Pflicht für mich?

Frage 1 von 4

Haben Sie eine aktive belgische MwSt-Nummer?

Frage 2 von 4

Sind Sie in Belgien ansässig oder haben Sie dort eine feste Niederlassung?

Frage 3 von 4

Erbringen Sie ausschließlich Umsätze, die nach Artikel 44 von der Mehrwertsteuer befreit sind?

Etwa Heilberufe, Versicherungen oder Unterricht.

Frage 4 von 4

Stellen Sie Rechnungen an belgische Unternehmen?

Senden und empfangen sind Pflicht.

Über das Peppol-Netzwerk, im Format Peppol BIS. Auch die Kleinunternehmerregelung bis 25.000 Euro befreit nicht.

Empfangen müssen Sie.

Rechnungen an Privatkunden bleiben ausgenommen. Die strukturierten Rechnungen Ihrer Lieferanten müssen Sie aber entgegennehmen können – siehe Eingangsrechnungen.

Weder senden noch empfangen.

Wer ausschließlich nach Artikel 44 befreite Umsätze erbringt, ist von beidem ausgenommen.

Sie fallen nicht unter die Pflicht.

Das gilt auch dann, wenn Sie in Belgien für die Mehrwertsteuer registriert sind. Ihre belgischen Geschäftspartner müssen Sie darüber selbst informieren.

Die B2B-Pflicht betrifft Sie nicht.

Sie gilt für Unternehmen mit einer aktiven belgischen MwSt-Nummer.

Ohne Gewähr. Verbindlich ist das Prüftool des FÖD.

Auf einen Blick

Unterstützte Dienste

e-invoice.be und recommand.eu

Benötigtes Abo

GrandTotal L & XL

Voraussetzungen

Aktives Konto bei einem der PEPPOL-Dienste

PEPPOL-Pflicht

Seit 1. Januar 2026 in Belgien verpflichtend